Lehrkraft (m/w/d) für katholische Religion

  • Erzbistum Hamburg
  • Pinneberg
  • Teilzeit
  • Festanstellung

Wir suchen zum nächsten Schuljahr eine 

Lehrkraft (m/w/d) für katholische Religion

an verschiedenen Schulen im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein). Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit oder in Teilzeit zu besetzen. 

Das Erzbistum Hamburg ist einer der wichtigsten Akteure im Bereich religiöser Bildung in Norddeutschland. Zur Unterstützung der Kollegien an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein stellt das Erzbistum eigene Religionslehrkräfte – und sichert damit eine vielfältige religiöse Bildung an den staatlichen Schulstandorten. Religionslehrkräfte unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Suche nach Antworten auf die großen Fragen des Lebens. Sie regen an zur Reflexion vertrauter Traditionen. Die katholische Religionslehrkraft regt Schüler_innen unterschiedlicher Religiosität an, sich sowohl mit biblischen Erzählungen und christlichen Traditionen als auch mit Zeugnissen anderer Religionen auseinanderzusetzen.  Sie positioniert sich zu ihrem eigenen Glauben und ermöglicht Begegnung mit gelebter Religion.  
Ihr Religionsunterricht leistet somit einen elementaren Beitrag für die umfassende Bildung junger Menschen. Denn er fördert Dialogbereitschaft, Ambiguitätstoleranz und Sprachfähigkeit.  

Ihre Leidenschaft für Religion und Bildung

Sie brennen für das Fach Religion und möchten Ihre Begeisterung an Schülerinnen und Schüler weitergeben? 
Sie suchen nach neuen beruflichen Herausforderungen und möchten verschiedene Kollegien und Schulkulturen kennenlernen? 
Sie wünschen sich einen flexiblen Wiedereinstieg mit selbst gewähltem Stundendeputat? 

Ihre Chance für einen flexiblen und sicheren Wiedereinstieg! 

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von katholischem oder konfessionell-kooperativem Religionsunterricht an verschiedenen staatlichen Schulen in Ihrer Wunsch-Region. 
  • Erstellung von Unterrichtsplänen und -materialien, die den Lehrplänen und Bildungsstandards entsprechen. 
  • Förderung der individuellen Lernfortschritte und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung religiöser Kompetenzen. 
  • Kooperation und Zusammenarbeit mit Kolleg_innen und Schulleitungen an verschiedenen Schulen. 

Ihr Profil

  • Zweites Staatsexamen oder vergleichbare Qualifikation für die Primarstufe, Sekundarstufe I oder die Sekundarstufe II im Fach Katholische Religion. 
  • Leidenschaft für das Unterrichten und die Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler für das Fach Religion zu begeistern. 
  • Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche und kirchliche Beauftragung für den Religionsunterricht (Missio Canonica); positive Identifikation mit einer modernen katholischen Kirche in Transformation. 
  • Neugier auf verschiedene Arbeitskontexte, Bereitschaft zu Mobilität und i.d.R. Führerschein und Auto; Interesse, die Zukunft des Faches Religion mitzugestalten. 

Unser Angebot an Sie

  • Sicherheit und Stabilität: Eine unbefristete Anstellung mit Vergütung nach TV-L, betrieblicher Altersvorsorge und zwei gebundenen Jahressonderzahlungen. 
  • Flexibilität: Arbeiten Sie in Teilzeit oder Vollzeit, ganz nach Ihren Bedürfnissen und der schleswig-holsteinischen Pflichtstundenverordnung. 
  • Einfach unterwegs und gut ausgestattet: Sie erhalten einen Zuschuss zum Deutschlandticket und wir stellen Ihnen einen Dienstlaptop zur Verfügung. 
  • Neues Lernen: Nutzen Sie breite Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Coachings. 

Angaben zur Stelle:

Funktionsbezeichnung: Lehrkraft im Kirchendienst für das Fach Katholische Religion 
Lehramt: Alle Schulformen 
Führungsposition: nein 
1. Fach: katholische Religion 
Beschäftigungsdauer: unbefristet 
Beschäftigungsumfang: Flexibel Teilzeit bis Vollzeit 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen über unser Bewerberportal. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Bewerbermanagement - Frau Andrea Sredojevic, bewerbungen@erzbistum-hamburg.de, Tel. 040 181 285 450.   
 
Bewerbungen von schwerbehinderten Personen sind ausdrücklich erwünscht. 

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